Zu einem persönlichen Anlass wie die Geburt eines Kindes oder Taufe, dürfen Sie Ihren Mitarbeitern ein Geschenk (Sachzuwendung) machen. Damit das schöne Babypaket als Geschenk steuerfrei bleibt, sollten Sie 5 wichtige Punkte beachten:
- Die Sachzuwendung darf 60 € pro Anlass nicht überschreiten.
- ACHTUNG: Diese Freigrenze von 60 € ist der Bruttobetrag! Wenn Sie in Nettobeträgen "denken / rechnen", merken Sie sich den maximalen Betrag in Höhe von 50 €, den das Mitarbeitergeschenk aus persönlichen Anlass nicht überschreiten sollte.
- Der Freibetrag in Höhe von 60 € brutto darf - sofern es mehrere Anlässe gibt - auch mehrfach im Jahr genutzt werden. So könnten Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter auch 3 mal im Jahr Geschenke im Wert von 60 € machen, wenn dieser in einem Jahr ein Kind bekommt, das Baby im gleichen Jahr getauft wird und er selbst auch noch Geburstag hat.
- Überschreiten Sie den Freibetrag, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
- Sie geben Ihren Mitarbeitern einen regelmäßigen 44 Euro Sachbezug (z.B. Tankgutschein)? Kein Problem. Ein Geschenk zum persönlichen Anlass in Höhe von maximal 60 € kann trotzdem zusätzlich steuerfrei verschenkt werden.
Aber natürlich geht es aber bei der ganzen Sache nicht nur um die Steuer. Sie möchten ihren Mitarbeitern ein Geschenk zu dem schönen Ereignis zu machen - zeigen, dass nicht nur die "Arbeitskraft" für das Unternehmen wichtig ist, sondern der Mensch. Aber was soll man verschenken? Was sind sinnvolle Geschenk zur Geburt des Babys? Wir haben in unserem Blogbeitrag ein paar Regeln und Tipps zusammengestellt.
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Gute Info
Super, endlich ein kurzer & knapper Artikel, der auch mal klar sagt, ob die Freigrenzen Brutto oder Netto gelten!
Infomrativ
Sehr informativer Beitrag, der einen Überblick über die steuerliche Begünstigungen bei Mitarbeitergeschenken gibt.